Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“

Wir alle sind Familie

Familie ist dort, wo Menschen in den unterschiedlichsten Formen miteinander leben und über mehrere Generationen füreinander sorgen. Es gibt nicht die eine Form von Familie, deswegen gibt es in Thüringen vielfältige Angebote, die auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort eingehen.

Mit dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ hat Thüringen die Familienpolitik neu ausgerichtet: Egal ob Familienzentrum, Seniorenbeauftragte, Pflegestützpunkt oder Bürgerbus - was in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet seit Anfang 2019 nicht mehr das Land Thüringen, sondern jeder Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt selbst. Die Angebote werden lokal geplant und umgesetzt – dort wo sie auch benötigt werden.

Ein Programm, viele Möglichkeiten

Das Landesprogramm will die Lebensqualität von Familien in Thüringen verbessern. Es gibt viele Bereiche, in denen etwas für Familien getan werden kann. Das reicht von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der damit oft verbundenen Mobilität von Familienangehörigen bis hin zu Familienbildungs- oder Erholungsangeboten und guten Beratungs- und Informationssystemen. Diese vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten finden sich in den sechs Handlungsfeldern des Programms wieder.

In allen Handlungsfeldern sollen Maßnahmen und Angebote gefördert und etabliert werden, die Teilhabe und Mitwirkung ermöglichen.

Die sechs Handlungsfelder

Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit und Planung

  • Personalstelle Sozialplanung
  • Vernetzungsformate
  • Beteiligungsverfahren

 

Dialog der Generationen

  • Seniorenbeauftragte
  • Mehrgenerationenhäuser
  • Thüringer Eltern-Kind-Zentren (ThEKIZ)
  • Besuchsdienste

 

Wohnumfeld und Lebensqualität

  • Dorfkümmerer
  • Wohnberatung
  • Seniorenbüros
  • Freiwilligenagentur, Vermittlungsbüros

Vereinbarkeit von Familie, Beruf sowie Mobilität

  • Flexible Kinderbetreuungsangebote
  • Bürgerbus
  • Mitfahrbank

 

Beratung, Unterstützung und Information

  • Pflegeberatung
  • Familien- und Seniorenlotsen
  • Nachbarschaftshilfen
  • Serviceportale

 

Bildung im familiären Umfeld

  • Medienkompetenz
  • Gesundheitsförderung

 

Passgenaue Lösung auf kommunaler Ebene

Welche Projekte und Maßnahmen über das Programm gefördert werden sollen, entscheidet der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt basierend auf einem integrierten Plan. Integriert heißt, dass dieser Plan auf Daten basiert und unterschiedliche Bereiche der Verwaltung, freie Träger sowie die Bürgerinnen und Bürger daran beteiligt werden. Möglichst viele Menschen sollen mitentscheiden.

In diesem Plan steht, welche Familien wie und wo im Landkreis leben (Bestandsanalyse) und was sich die Familien wünschen. Was brauchen sie und wo fehlt eventuell eine bestimmte Einrichtung (Bedarfsanalyse). Der Landkreis fasst schließlich im Rahmen dieses Plans konkrete Ziele, die er mithilfe seiner Familienpolitik umsetzen will und er formuliert Schwerpunkte.

Förderung

Für das Programm stellt der Freistaat Thüringen jährlich mindestens 10 Millionen Euro zur Verfügung. Damit das auch in Zukunft so bleibt, ist diese Summe im Thüringer Gesetz zur Sicherung der Familienförderung festgeschrieben.

Um dieses Geld zu erhalten, muss der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt einen Antrag beim Land stellen und diesem den integrierten, fachspezifischen Plan beifügen, der die kommunalen Prozesse in Umsetzung des Landesprogramms beschreibt.